Gesetzliche Grundlagen

Unser Angebot basiert auf: §§27, 34, 35a, 36, SGB VIII

Die Kinder auf GutenGrund GmbH ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in freier Trägerschaft. Die Heilpädagogischen Lebensgemeinschaften richten sich an Kinder und Jugendliche mit einem heilpädagogischen Förderbedarf, die einen seelischen Schonraum benötigen, von einem intensiven Beziehungsangebot profitieren und voraussichtlich eine dauerhafte Unterbringung brauchen, für die jedoch die Unterbringung in einer Wohngruppe ungeeignet erscheint. In den Heilpädagogischen Lebensgemeinschaften werden diesen Kindern und Jugendlichen in einem familienorientierten Rahmen die Voraussetzungen für ihre persönliche Weiterentwicklung geboten. Heilpädagogische Lebensgemeinschaften sind eine differenzierte Unterbringungsform der stationären Jugendhilfe. In den Lebensgemeinschaften leben Einzelpersonen, Paare oder Familien mit qualifizierter, pädagogischer Ausbildung, die bis zu drei junge Menschen bei sich aufwachsen lassen. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche stellt diese Form der Betreuung durch die Verbindung von Familienorientierung und Professionalität die geeignete Hilfeform dar.

Ziele

•körperlich und geistiges Wohlbefinden
•Integration
•seelische Nachreifung
•Erweiterung von sozialen Kompetenzen
•Steigerung der Kommunikationsfähigkeit, Ausdrucksmöglichkeiten
•Erweiterung von Fähigkeiten und Fertigkeiten
•Selbständigkeit/Sinnfindung und Rollenfindung
•Stärkung der Ursprungsfamilie/ bzw. Auseinandersetzung mit den eigenen Wurzeln
•Rückführung in die Herkunftsfamilie


Unser langfristiges Ziel ist es, die uns anvertrauten Kinder bis in die
Verselbständigung zu begleiten.

Therapeutische Ergänzungen

Bei besonderen Beeinträchtigungen, wird auch besonders auf das Kind eingegangen.
Hier schauen wir im multiprofessionellen Team (Pädagogen, Arzt, ggf. Therapeut, Heileurythmist, Reitpädagoge, Maltherapeut) auf das Kind und besprechen seine Fördermöglichkeiten.

Jedes Kind hat im Wochenablauf eine pädagogisch/therapeutische Stunde bei einem
übergreifenden Mitarbeiter.

Das Kind wird nach Aufnahme bei einem Arzt vorgestellt (Erstuntersuchung). Nach der Eingewöhnungsphase kann nach Bedarf eine externe Therapie zusätzlich begonnen werden.

Für Kinder mit einer schweren Lernbehinderung bis zu einer leichten geistigen Behinderung spricht das Konzept ebenfalls an, da der Großteil der Erziehung über das Erleben und nicht
über Kognition verläuft. Wir erklären dem Kind so wenig wie möglich, soviel wie nötig.
Im miteinander Tun, der täglichen Wiederholung, der Nachvollziehbarkeit der Handlung,
das Erleben im Ausprobieren, all das regt das Kind an ohne es zu überfordern.
Besonders im Freien kann dem Tatendrang solcher Kinder gerecht werden.